Regional - und Umwelttage
Biosiegel
Dieses Zeichen kennzeichnet Produkte, die nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007 produziert wurden.
Sie wurden entsprechend den Vorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert.
- Der Einsatz von Gentechnik ist verboten
- Viele ansonsten zugelassenen Zusatzstoffe sind nicht erlaubt
- Auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel weitestgehend verzichtet
- Auf eine artgerechte Tierhaltung geachtet
Bio-Siegel der Bayerischen Staatsregierung
Hier liegen die Qualitätskriterien deutlich über der EG-Öko-Verordnung:
- Gesamtbetriebsumstellung
- Mind. 20% Leguminosenanteil bei der Fruchtfolge
- Stärkere Einschränkungen beim Futterzukauf und Düngemitteleinsatz
- Niedrigere Tierbesatz-Obergrenzen
- Keine Verwendung von organischen Düngern aus konventioneller Erzeugung
Bio-Siegel mit Nachweis der Region
Die Kennzeichnung des Bio-Siegels wird durch die Herkunft ergänzt. Alle Schritte von der erzeugung der Rohstoffe über die Verarbeitung bis hin zur Ladentheke sind z.B. in "Bayern" erfolgt.
Bioland, Naturland, Demeter, Biokreis
Diese Zeichen führen Betriebe, die einem Ökolandbauverband angehören. Sie erzeugen nach Verbandsrichtlinien, die über den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung liegen. Hier gilt:
- Umstellung des gesamten Betriebes auf ökologische Wirtschaftsweise,
- keine chemischen Pflanzenschutzmittel,
- keine synthetischen Dünger,
- eine artgerechte Tierhaltung und
- der Verzicht auf Gentechnik.
www.bioland.de
www.naturland.de
www.biokreis.de
www.demeter.de
Einkaufen auf dem Bauernhof
Das ist ein Gemeinschaftszeichen von landwirtschaftlichen Betrieben, die Mitglied im Bauernverband sind und die Direktvermarktung zu einem betrieblichen Schwerpunkt ausgebaut haben. Das Zeichen sagt Ihnen, dass der Betrieb hauptsächlich selbst erzeugte Produkte anbietet.
Geprüfte Qualität Bayern
Dieses Zeichen garantiert den lückenlosen Herkunftsnachweis und bietet Ihnen als Verbraucher Qualität über den gesetzlichen Standard hinaus mit einem deutlichen Plus an Kontrolle.
- Für Rinder aus diesem Programm gilt u.a.
- Geburt, Haltung und Mast in Bayern
- Verbot antibiotisch wirksamer Leistungs- förderer
- Verbot der Ausbringung von Klärschlamm
- Einbeziehung der Futtermittel in die Kontrolle
- Max. 4 Stunden Transportzeit
- Spezielle Schlachttechniken
- Staatliche Überwachung der Kontrollorgane
Offene Stalltür
Landwirte, die beim Programm „offene Stalltür“ mitmachen, garantieren, dass sie alle Vorschriften für die Erzeugung tierischer Lebensmittel einhalten. Die Kontrollen sind neutral und unangemeldet.